Beitragsordnung

  1. Die Beitrittsgebühr für persönliche Mitglieder beträgt 10 Euro.
    Schüler, Studenten, Rentner und derzeit Arbeitslose sind begünstigte Mitglieder und zahlen 5 Euro.
  2. Der Jahresbeitrag für persönliche Mitglieder beträgt mindestens 30 Euro, bei Ehepaaren 45 Euro. Begünstigte Mitglieder  zahlen mindestens 15 Euro.
  3. Bei fördernden Mitgliedern bezahlen natürliche Personen einen Jahresbeitrag von mindestens 120 Euro, Firmen und sonstige Institutionen mindestens 250 Euro.
  4. Die Registrierung als Mitglied erfolgt, wenn die Beitrittsgebühr eingezahlt ist. Der Jahresbeitrag ist bis zum 31.März des laufenden Jahres fällig. Tritt ein Mitglied erst in der zweiten Jahreshälfte ein, wird der Jahresbeitrag bis zum 15. Dezember in halber Höhe fällig.

Leipzig, den  01. April 2008


  Der Vorstand
- Vorsitzender -