Mitgliedschaft
Die Registrierung als Mitglied erfolgt, wenn die Beitrittsgebühr eingezahlt ist. Der Jahresbeitrag ist bis zum 28. Februar des laufenden Jahres fällig. Tritt ein Mitglied erst in der zweiten Jahreshälfte ein, wird der Jahresbeitrag sofort in halber Höhe fällig. Um Mitglied zu werden, nutzen Sie bitte unser Antragsformular.
Rechte und Pflichten eines Mitglieds in unserem Verein entnehmen Sie bitte der Satzung und der Beitrittsordnung in der Rubrik Mitgliedschaft.
Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft?
Wenden Sie sich persönlich, telefonisch, per Fax, Post oder E-Mail an uns (siehe Kontakt)!
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